30. März 2020
Geschrieben von: Sarah Siwonia

Milliardenschutzschild für Betriebe und Unternehmen

Milliardenschutzschild für Betriebe und Unternehmen.

Milliardenschutzschild für Betriebe und Unternehmen

Im ersten Schritt sollen Unternehmen Liquiditätshilfen durch den vereinfachten Zugang zu Krediten angeboten werden. Die Bedingungen für Kredite sollen gelockert werden, indem die Risikoübernahme erhöht wird. Die Risikoübernahme erfolgt durch die KfW Bank und beträgt nunmehr bis zu 90%. Dies soll die Bereitschaft der Hausbanken erhöhen Kredite an Firmen zu verteilen. Es können zwei Kredite in Anspruch genommen werden. Welcher Kredit für ein Unternehmen relevant ist, hängt davon ab, wie lange dieses schon aktiv ist.

Junge Unternehmen, die zwischen 3 und 5 Jahre am Markt sind bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, kommen für den ERP-Gründerkredit Universell in Frage. Unternehmen die länger als 5 Jahre aktiv am Markt sind, können den KfW-Unternehmerkredit beantragen. Doch was beinhalten beide Kredite?

Der Kreditbetrag beider Kredite beträgt maximal 1 Milliarde Euro pro Unternehmensgruppe begrenzt auf maximal.

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder

  • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder

  • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate (KMU) und 12 Monate bei großen Unternehmen

Die Auszahlung des jeweiligen Betrages erfolgt zu 100%, wobei der Betrag in einer Summe oder aber in Teilen abrufbar ist. Die Abruffrist beträgt hier 12 Monate nach Zusage. Die Laufzeit und Zinsbindung, ist abhängig vom Verwendungszweck, frei wählbar (sofern möglich). Nutzt man beispielsweise den Kredit für Betriebsmittel dann können Unternehmen zwischen zwei Modellen wählen

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung am Laufzeitende und Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

  • bis zu 5 Jahre mit tilgungsfreien Anlaufjahr und Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Während der tilgungsfreien Phase werden lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge gezahlt. Der ERP-Gründerkredit Universell wird in monatlichen Raten und der Gründerkredit in vierteljährlichen Raten zurückgezahlt. Auch kann die Rückzahlung des Darlehens am Ende der Darlehenslaufzeit als Gesamtbetrag getilgt werden.

Die Beantragung dieser Kredite erfolgt in einigen wenigen Schritten. Unternehmen müssen hierfür einen Finanzierungspartner finden. Dieser beantragt dann den jeweiligen Kredit und die KfW prüft den Kreditantrag. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung kann das Unternehmen mit dem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag abschließen.

Unternehmen die nicht in diese Kategorisierungen fallen, weil sie noch keine 3 Jahre aktiv auf dem Markt sind, können zwar ebenfalls die Kredite beantragen, allerdings trägt dann die jeweilige Hausbank das volle Risiko.

Für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige, die aufgrund mangelnder Sicherheiten für diese Kredite nicht in Frage kommen, will der Bund ebenfalls finanzielle Mittel in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Angesichts der Dringlichkeit in der aktuellen Situation, werden Anträge zunächst bewilligt und im Anschluss geprüft. Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern erhalten eine einmalige Zahlung bis zu 9000€ für 3 Monate, bei bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 15.000€ für 3 Monate.

Diese Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Um das verabschiedete Soforthilfe-Programm in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen und Selbstständige lediglich nachweisen können, dass sie vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckten und diese erst durch die Corona Krise ausgelöst wurden.

Sarah Siwonia Redakteurin

Rund um Handwerksthemen, ist sie immer gut informiert.