Kai Schimmelfeder
Kai Schimmelfeder Experte für öffentliche Fördermittel, Speaker & Bestseller Autor

Fördermittel zur Gründung im Handwerk

In dieser Lektion des Digitalisierungs-Guides geht es um das Thema Fördermittel bei der Neugründung im Handwerk. Wie viel es dort für Firmengründer zu holen gibt und was es bei Fördermitteln zu beachten gilt, erklärt Experte Kai Schimmelfelder. Mit seiner 25-köpfigen Beraterfirma, die sich ausschließlich auf das Thema Fördermittel bezieht, ist er europaweit tätig und unterstützt erfolgreich Firmengründer mit seinem Erfolgsfaktor.

Umfang: 1h 15 min
Level: Digitaler Neuling
Kategorie: Gründung
Bewertung:

Was du in dieser Lektion lernen wirst

  • Welche grundsätzlichen Probleme es beim Thema Fördermittel gibt
  • Welche Investitionen überhaupt förderfähig sind
  • Wieso es Sinn macht Fördermittel bei der Neugründung zu nutzen
  • Was man tun sollte, bevor man zur Bank geht
  • Welche Förderprogramme es im Handwerk gibt

Bevor das Thema richtig angegangen werden kann, gilt es zunächst zu klären, wo grundsätzliche Probleme auftreten. Deshalb wird zuerst auf die förderfähigen Investitionen eingegangen (1), mit der Frage: Was ist eigentlich förderfähig? Anschließend werden zwei praktische Beispiel angeführt (2). Zum einen für Investitionen bis 100 000 Euro und zum anderen über 100 000 Euro. Dann stellt sich die Frage, was ist nun zu tun (3)? Und zum Schluss geht der Experte auf weitere Förderprogramme ein, die zusätzlich genutzt werden können (4).

Drei grundsätzliche Probleme beim Thema Fördermittel

Die Banken:

Laut Kai Schimmelfeder scheitern über die Hälfte der Neugründungen schon an den Vorbereitungen zur Finanzierung. Das heißt konkret, dass Banken bei der Finanzierungsverhandlung nicht verstehen, was im Handwerk passieren soll. Das liegt aber nicht an Unverständnis der Banken mit der Praxis, sondern dass dort zwei Welten aufeinanderprallen. Wenn jemand im Handwerk neugründen möchte, hat er meistens nicht die richtigen Schnittstellen zum Thema Finanzierung und Fördermittel zur Verfügung. Aufgund von verschiedenen Ausbildungswegen wie Hochschule, Meister und so weiter, verlieren die Banken die Übersicht.

Das Eigenkapital ist oft zu gering:

Zu gering heißt in dem Fall, wenn jemand beispielsweise 100 000 Euro für eine Gründung bräuchte aber wenig bis gar kein Eigenkapital nachweisen kann, wird die Bank in Sachen Finanzierung eher abwinken. Es fehlt einfach an Sicherheit. Wenn sie an dieser Stelle nicht über helfende Förderprogramme Bescheid wissen, die ein geringes oder gar kein Eigenkapital voraussetzen. Dann scheitert die Gründung meist bevor sie angefangen hat.

Die Sicherheiten fehlen oder sind unzureichend:

Wollen sie vielleicht in Maschinen beziehungsweise Gebäude investieren oder sich nur nebenberuflich selbstständig machen und gehen damit zur Bank, läuft es häufig auf eine Frage hinaus: Den Kredit können wir ihnen bewilligen, doch was besitzen sie denn an Sicherheiten? Wer hier zu wenig nachweisen kann, bekommt schnell eine Absage, womit sich die Gründung erledigt hat.
Häufig liegt es an diesen Problemen, weshalb es in der folgenden Lektion um genau diese gehen soll. Dazu wird speziell auf die Förderprogramme zur Neugründung eingegangen und was für Chancen daraus entstehen können.

Was sind förderfähige Investitionen / Kosten?

Wenn man es einmal wisse, dann sei es relativ einfach, sagt Experte Kai Schimmelfeder. Wichtig ist zudem erst mal zu notieren, was an Investitionen auf den Neugründer zukommen. Ohne diese Liste ist gar nicht klar, worauf sie Anspruch haben beim Thema Fördermittel. Als förderfähig gelten zum Beispiel:
-Maschinen und Förderanlagen, große wie kleine Geräte. Das umfasst feststehende Geräte bis hin zum Minibagger oder der Bohrmaschine.
-Außerdem geht es um Material und dessen Vorfinanzierung. Damit ist meist die Erstausrüstung bei der Gründung gemeint, bei der Material gefördert werden könnte.
-Ein anderer Punkt ist die Lohnkostenvorfinanzierung. Wenn sie allein oder mit einem Kollegen etwas starten wollen und noch ein Mitarbeiter gebraucht wird, kann das ebenfalls als förderfähige Investition gelten. Es braucht eine gewisse Zeit bis sich das Geschäft lohnt und genau dieser Zeitraum ist im Hinblick auf die Lohnkosten förderfähig.
-Ein weiterer Punkt sind Betriebskosten, Stichwort Miete und Tilgung. Zum Beispiel bei der Gebäudefinanzierung. Meistens dauert es ein paar Monate, bis sich die Kosten decken und sie als Neugründer Geld verdienen. In dieser Zeit könnte eine Miete nicht bezahlt werden. Hier greifen Fördermittel. Das Ganze gilt auch für Wasser, Strom, Gas und sogar Werbung sowie im Marketing.
-Auch bei Neubau oder Kauf von Immobilien greifen Fördermittel, genauso wie beim Fuhrpark der Firma. Hier geht die Investitionsspanne im Handwerk allerdings weit auseinander. Ein Tischler brauch dafür nicht so viel, wie ein Betrieb im Baugewerbe.
-Als förderfähige Investitionen zählen außerdem Websiteerstellung sowie PC-Software und Lizenzen.
Das alles zusammen stellt ein Paket an förderfähigen Mitteln dar, mit der sich ihre Liste erstellen lässt, um ein Finanzgerüst zu erstellen, bevor zur Bank gegangen wird. Erst eine gute Vorbereitung bringt einen guten Start bei der Neugründung. Die Kosten für die Investitionen sollten vor dem Bankbesuch erfragt werden. Eine Bank liebt es, wenn man vorbereitet kommt, sonst verbrennt man Zeit.

Zum Praxisbeispiel für Investitionen bis 100.000 Euro

Hat ihre Auseinandersetzung mit der Förderfähigkeit der Gebrauchten Mittel und die Fördermittelliste ergeben, dass die Neugründung bis 100 000 Euro benötigt, wird der folgende Abschnitt interessant für Sie sein. Dafür gibt es einen Förderkredit der KFW. Dort gibt es ein Förderprogramm, mit dem Sie ein Volumen von maximal 100 000 Euro erreichen können. Dabei zählt das Programm für Neugründungen bis vor 5 Jahren. Außerdem ist es möglich im Haupt und Nebenerwerb zu erlangen. Der große Vorteil besteht aber in der Hinsicht „Sicherheiten“. Hier greift ein Sicherheitssystem für Gründerkredite der Europäischen Union. Die 100 000 Euro werden vom Programm zu 80 % abgesichert. Bekommen sie beispielsweise heute die 100 000 Euro und morgen geht ihre Firma den Bach runter, sichert das Programm 80 % (also 80 000 Euro) ab. Der Antragsteller haftet dabei allerdings immer voll. Nur die Bank hat ein Restrisiko von 20%. Die Restschulden bleiben bei maximal 20 000 Euro, also 20 %. Damit sind keine weiteren Sicherheiten bei der Bank notwendig. Die Bürgschaft ist in den Antrag inkludiert. Zusätzlich ist grundsätzlich kein Eigenkapital notwendig, auch wenn Experte Schimmelfeder immer zu Eigenkapital rät.

2. Welche Vorteile ergeben sich daraus und was kostet das Ganze?

Im Förderkredit steht eine zweijährige Tilgungsfreiheit. Das heißt, dass erst ab dem 3 der max. 10 Jahre Laufzeit getilgt werden muss. An Kosten fallen damit bei aktuellem Zins von 2,3 %, im Monat 191 Euro an. Bei einem Förderkredit von 100 000 Euro in den ersten zwei Jahren 191 im Monat zurückzuzahlen, reicht für eine professionelle Gründung. Ab dem 3 Jahr kostet es mit Tilgung 1050 Euro. Wenn man das nicht zahlen kann, sollte, laut Kai Schimmelfeder, vielleicht von einer Gründung absehen werden. In den ersten zwei tilgungsfreien Jahren beziehungsweise der ersten Zeit in der noch kein Geld verdient wird, kann sich auf die Kundenakquise konzentriert werden.

Zum Praxisbeispiel von Investitionen über 100 000 Euro mit Richtwert 800 000 Euro

Um einen Richtwert für das Beispiel zu haben den Sie nachvollziehen können, rechnet Experte Schimmelfeder mit willkürlich festgelegten Zahl 800 000 Euro. Das ist somit der Richtwert der Förderprogramme zu ihrer Fördermittelliste. Je nach Kostenliste verändert sich natürlich auch die Zahlen der Förderprogramme. Ein Beispiel für eine höhere Investition im Handwerk wäre, wenn eine Halle oder ein Grundstück gekauft werden muss. Da können Betriebswohnung, Maschinen und Erstausrüstung mit einfließen, wodurch schon 700 000 Euro abgedeckt sind. Dazu kommen 100 000 Euro an Gebühren, Betriebskosten und Werbung. Das ist die Basis des Beispiels, das nur Anreiz geben soll, sich näher damit zu beschäftigen.
In diesem Fall sind 120 000 Euro Eigenmittel nötig. Als Eigenmittel zählen Eigenleistungen und Kredite oder Leistungen von Freunden, Bekannten und Familie. Auf das was sie nun an Eigenmittel haben kommt ein staatlicher Förderkredit (Kapital für Gründer), der die Summe verdoppelt zu Verfügung stellt. Das heißt, bei 120 000 Euro, wären es 240 000 Euro vom Förderkredit. Dafür sind bei Banken keine Sicherheiten nötig, da es in den Richtlinien festgelegt und inkludiert ist. Der Kredit ist dazu 7 Jahre tilgungsfrei und auf maximal 15 Jahre festgelegt. Als Bonus läuft der Kredit in den ersten zwei Jahren zu einem aktuellen Zins von 0,86% (Stand Oktober 2019). Ergänzend zu diesem Förderkredit, kann der „Gründerkredit Universell“ hinzugezogen werden. Dieser ergänzt als Anteilsfinanzierung die Lücke vom Startkapital bis zu den gebrauchten 800 000 Euro. Damit beläuft sich die Kreditsumme auf zusätzliche 440 000 Euro. Die Fixlaufzeit des Gründerkredit Universell beträgt 10 Jahre mit circa 1 % Zinsen, wobei 2 Jahre tilgungsfrei sind. Das sind gigantische Konditionen, um eine Gründung mit Investitionen von über 100 000 Euro zu realisieren.

Was ist jetzt noch zu tun bevor Sie zur Bank gehen?

Laut Kai Schimmelfeder scheitern 30 % der Neugründungen nach den ersten 3 Jahren, 50 % nach 5 Jahren und 70 % nach 7 Jahren. Woran liegt das? Je besser die Vorbereitung für eine Gründung gemacht wird, desto besser klappt es auch in Zukunft. Hier liegt für den Experten der Knackpunkt. Wird nicht richtig gestartet mit einem tragfähigen Konzept, rächt sich das in Zukunft. Ein Unternehmen ist ein sich ständig entwickelnder Prozess, an dem sich ständig neu anpasst werden muss. Das heißt als Erstes ein tragfähiges Finanzkonzept mit Businessplan zu erstellen, um bei der Bank gut vorbereitet zu erscheinen und einen guten Eindruck zu machen. In diesem Businessplan steckt die Geschäftsidee auf maximal zwei Seiten niedergeschrieben drin. Daneben auch eine kurze Erklärung, warum Sie die richtige Person für die Neugründung sind. Außerdem die gut vorbereitete und essenzielle Liste mit Investitionen und Fördermitteln. Genauso wichtig ist eine grobe Markteinschätzung, wie viel Kunden in kurzer Zeit akquiriert werden könnten. Hier kann auch eine Wettbewerbseinschätzung zum Thema: „Was mach ich besser als meine Gegner?“, hilfreich sein. Abschließend sollte auch auf die Produktions- und Dienstleistungsfaktoren eingegangen werden. Sind sie günstig gewählt, das in Zukunft effizient gearbeitet werden kann? Natürlich kann nicht alles Vorausgesagt werden, doch sollte eine klare Vorstellung erkennbar sein, um bei Verhandlungen mit der Bank auf Augenhöhe zu agieren.

Was gibt es für weitere Förderprogramme neben den vorher Genannten?

Für Unternehmen bis 100 Mitarbeiter gibt es einen Zuschuss für Digitalisierung im Handwerk namens „Go-Digital“. Das betrifft IT-Entwicklung, IT-Sicherheit, digitale Geschäftsprozesse und etc.
Daneben gibt es das ZIM Programm zur Förderung für Unternehmen bis 499 Mitarbeiter. Hier kann es Zuschüsse bis 45 % für Investitionen in neue Geschäftsideen oder Produkte geben. Diese beziehen sich auf maximal 171 000 Euro, was als geschenktes Geld vom Staat betrachtet werden kann.
Als Nächstes gibt es die „Niedrigschwellige Investitionen im Handwerk“ Förderung aus Niedersachsen. Hier geht es im kleine Prozess- und Produktförderung, welche perfekt auf das Handwerk zugeschnitten ist. Mit 130 000 – 140 000 Euro ist das Volumen allerdings etwas kleiner als beim vorher Genannten.
Fehlende Sicherheiten im Handwerk können mit der Bürgschaftsbank angegangen werden. Hier lohnt es sich Feedback einholen, ob das Gründungsvorhaben bei der Bürgschaftsbank angenommen wird. Im Gegenzug bekommen Sie Sicherheiten bei anstehenden Investitionen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Eigenkapitalergänzungsprogramm bis 50 000 Euro, für kleine Unternehmen bis 249 Mitarbeiter. Hier wird die Summe Ihres Eigenkapitals vom Programm als Kredit zu Verfügung gestellt. Liegt kein Eigenkapital vor, wird ein bestimmter Satz errechnet. Der Kredit ist für 8 Jahre tilgungsfrei bei 10 Jahre maximaler Laufzeit.
Da das Handwerk ein wichtiger Partner in Sachen Energieeffizienz und CO2 - Einsparung ist, gibt es auch hier Zuschüsse. Energieeffiziente Maschinen und Produkte können als Fördermittel zählen. Auch wenn sich durch ein Internetprogramm nachweisen lässt, dass das Unternehmen CO2 einspart, kann das zu geschenkten Geldern und Zuschüssen führen. Für nähere Informationen zu den angeschnittenen Förderprogrammen steht Experte Kai Schimmelfeder auf seiner Homepage zu Verfügung.

Abschließende Tipps des Experten für Neugründer

Abschließend gilt für Experte Schimmelfeder zu beachten, nicht gleich zur Bank zu rennen, sondern zuerst sorgfältig die Investition- sowie Fördermittelliste zu erstellen. Danach kann ein Businessplan aufgestellt werden, um gut vorbereitet in die Verhandlungen mit der Bank zu treten. Was unter Fördermittel fällt, kann auf Schimmelfeders Website Fördermittel-testen.de kostenlos geprüft werden. Hier werden einfach die erstellen Investitionslisten eingetragen und nach 7-10 Tagen bekommt man eine helfende Antwort. Bei näheren Fragen gibt es zudem eine gebührenfreie Hotline unter 0800 1230020.

Experte:

Kai Schimmelfeder

Experte für öffentliche Fördermittel, Speaker & Bestseller Autor

Kai Schimmelfeder wird auch Mr. Fördermittel oder sogar „Fördermittel-Papst“ genannt. Er ist mehrfacher Buchautor, Vortragsredner und erfolgreicher Unternehmer. Wer sich im deutschsprachigen Raum mit dem Thema öffentliche Fördermittel, Subventionen oder Zuschüssen auseinander setzt, kommt an Herr Schimmelfeder nicht vorbei.