11. Juni 2021
Geschrieben von: Max Lehmann

Neue und verlängerte Corona-Hilfen für Handwerksbetriebe

Welche Hilfen werden verlängert, welche erhöht und welche kommen für das Handwerk neu hinzu? Hier findest Du eine aktuelle Übersicht.

Auch wenn sich das Infektionsgeschehen in Deutschland im Sommer zu entspannen scheint, ist die finanzielle Lage vieler Handwerksunternehmen weiter angespannt. Gewerke, die von den Beschränkungen härter betroffen waren, benötigen noch immer finanzielle Unterstützung, um mit neuem Antrieb das Arbeitsjahr noch erfolgreich zu beenden oder ihre Existenz zu sichern. Eine gutes Zeichen ist in der Hinsicht die nun politisch festgelegte Verlängerung der Hilfen bis Ende September 2021. Daneben können Erhöhungen und neue Prämien für zusätzlichen Antrieb im Handwerk sorgen. Um welche es sich handelt, erfährst Du unter anderem im Folgenden:

  • Wie sich der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht und verlängert

  • Inwiefern die Überbrückungshilfe III ein Plus bekommt

  • Für wen die neue Restart-Prämie infrage kommt

  • Und was sich bei der Neustarthilfe für Soloselbstständige erhöht.

Wie sich der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht und verlängert

Zudem wird nicht nur die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes verlängert, sondern auch der vereinfachte Zugang zu diesem. Bis Ende September 2021 können Handwerksunternehmen sich nun die gesamte Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet lassen. Falls sich die Perspektive für Unternehmen und Belegschaft durch das Pandemiegeschehen nicht verbessert hat, stellte Arbeitsminister Hubertus Heil eine Verlängerung bis Ende des Jahres in Aussicht. Um Anspruch auf das Kurzarbeitergeld zu haben, müssen seit einiger Zeit nur 10 % der Mitarbeiter (statt wie zuvor 30 %) davon betroffen sein. Zur Antrags- und Informationsseite geht es hier entlang.

Insgesamt werden die verlängerten Hilfen ein Volumen von rund 2,6 Milliarden ausmachen. Eine beträchtliche Summe, die laut Arbeitsminister Heil allerdings den Unternehmen eine sicherere Perspektive ermöglichen soll.

Inwiefern die Überbrückungshilfe III ein Plus bekommt

Unter den Namen Überbrückungshilfe III Plus wird die finanzielle Unterstützung für betroffene Betriebe ebenfalls bis Ende September verlängert. Ausgehend vom Umsatzeinbruch im Vergleich zum Jahr 2019 können Unternehmer so weiter Zuschüsse bekommen, um ihre Fixkosten zu drücken. Allerdings muss der Umsatzeinbruch bei mindestens 30 % liegen, um einen Antrag stellen zu können. Anträge können weiterhin über prüfende Dritte und das Bundesportal (Alle Infos hier) gestellt werden.

Allerdings muss der Umsatzeinbruch bei mindestens 30 % liegen, um einen Antrag stellen zu können.

Jedoch hat sich die maximale Förderhöhe bei der Überbrückungshilfe III Plus erhört. So liegt die maximale Förderung im Monat nun bei 10 Millionen Euro, während die insgesamte Förderung nun bei 52 Millionen Euro gedeckelt ist. Außerdem gilt die Überbrückungshilfe Plus auch für Betriebe, die direkt oder indirekt von staatlich angeordneten Schließungen betroffen sind. Hier greift die EU-Regelung zum Schadensausgleich. So lassen sich in Zukunft entstandene Schäden von bis zu 40 Millionen Euro zur Erstattung angeben (Mehr Infos bald hier).

Für wen die neue Restart-Prämie infrage kommt

Damit will die Bundesregierung Handwerksunternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe Plus von Juli bis September 2021 bei anfallenden Personalkosten mit starken Zuschüssen unterstützen. So sollen Betriebe motiviert werden, Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zu holen oder sogar neue Mitarbeiter einzustellen. Die Zuschusssumme berechnet sich dabei aus der Differenz der Personalkosten des Monats Mai 2021 mit den Personalkosten des angegebenen Fördermonats. Hierbei ist der Zuschusshöhe über drei Monate hinweg gestaffelt. Das bald aktualisierte Portal findet sich hier.

  • Im Juli liegt sie bei 60 %

  • Im August bis 40 % 

  • Und im September bei 20 %

  • Nach September läuft die Restart-Prämie aus

Daneben können Unternehmen, die sich mit einer drohenden Insolvenz konfrontiert sehen, zukünftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die sogenannte “insolvenzabwendende Restrukturierung” von Unternehmen geltend machen.

Was sich bei der Neustarthilfe für Soloselbstständige erhöht

Auch Soloselbstständige können weiter mit Hilfen rechnen. Die Neustarthilfe wird ebenso bis Ende September verlängert (Zum Infoportal hier entlang). Zudem wird diese in den Monaten von Juli bis September von 1.250 Euro pro Monat auf 1.500 Euro pro Monat angehoben. Somit ist eine Fördersumme von bis zu 12.000 Euro über den gesamten Zeitraum möglich. Jedoch aufgepasst: Erweisen sich die Umsatzeinbrüche 2021 geringer als erwartet, muss die Neustarthilfe zu bestimmten Anteilen zurückbezahlt werden.

Etwas Geduld bei den Antragswebseiten

Handwerksunternehmer, für die die Hilfen in Erwägung kommen, müssen sich allerdings noch ein paar Tage gedulden, bis die Antragswebseiten aktualisiert und angepasst sind. Dies kann laut Bundeswirtschaftsministerium noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es lohnt sich daher, regelmäßig auf der Webseite vorbeizuschauen. Informationen zu anderen Coronahilfen können hier gefunden werden.

Max Lehmann Redakteur @craftnote

Passionierter Schreiber und Student mit einem Fokus auf Themen zum Handwerk

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