11. März 2021
Geschrieben von: Max Lehmann

Corona-Lockerungen mit angezogener Handbremse?

Was die neuen Corona-Beschlüsse für das Handwerk bedeuten und was nicht.

Gefühlt lag nochmals mehr Spannung in der Luft vor dem vergangenen Corona-Gipfel am 3. März. Auch die Vertreter des Handwerks samt betroffener Betriebe blickten mit Spannung auf die neuen Beschlüsse. Nach zähem Ringen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin steht fest: Die Tür für Lockerungen öffnet sich, allerdings nur in mäßigen Schritten, wobei sie genauso schnell wieder zufallen kann. Nicht gerade das, was sich das Handwerk erhofft hatte, wie sich aus den Stimmen der Branchenvertreter wie dem ZDH entnehmen ließen. Was genau beschlossen wurde, ist komplex und teilweise nicht so schnell zu durchschauen. Wir wollen Dir im Folgenden dabei helfen, mit …

  • einer Übersicht zu den Themen Tests, Impfungen und Home-Office

  • einer knappen Erklärung der Öffnungsschritte

  • wo es gute und schlechte Nachrichten für das Handwerk gibt

Zu den neuen Beschlüssen von Tests, Impfungen und Co.

Corona-Schnelltests für alle

Eigentlich für Anfang März geplant, soll nun bis Anfang April jeder Bürger Anspruch auf ein Corona-Schnelltest pro Woche haben. Falls dieser erste Test positiv ausfällt, wird zur Sicherheit anschließend ein genauerer PCR-Test durchgeführt. Beide Tests sollen kostenlos zur Verfügung stehen. Dazu kommen die Selbsttests für den Gebrauch zu Hause, die seit dem 8. März im Handel erhältlich sind. Doch nicht für jeden, wie sich schnell zeigte. Es fehlt noch an einer flächendeckenden Anzahl an Tests und Testmöglichkeiten, was sich aber bis April einpegeln sollte. Zudem ist noch nicht klar, ob Betriebe verpflichtet werden sollen, ihre Mitarbeiter zu testen.

Zur Homeoffice Situation

Außerdem wird die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber bis zum 30. April verlängert. Deshalb müssen Betriebe ihren Beschäftigten, wann immer es möglich ist, die Arbeit von zu Hause ermöglichen. Bisher trifft das bei rund 30 % der Arbeitnehmer in Deutschland zu. Im Handwerk trifft das bei laufendem Betrieb nur auf Büroarbeiten zu.

Impfungen beim Hausarzt

Daneben sollen ab April auch Hausärzte die nötigen Schutzimpfungen durchführen. In manchen Regionen bereits ab Mitte März. Wer wann und wie an der Reihe ist, lässt sich aus den Informationsseiten der Gesundheitsämter in den einzelnen Ländern erfahren.

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Die Öffnungsschritte kurz und knapp erklärt

Der folgende 5-stufige Öffnungsplan bezieht sich auf landesweite und regionale Sieben-Tage-Inzidenzwerte und wird spezifisch von den Landesregierungen angepasst. Das bedeutet, dass Lockerungen streng an Inzidenzwerte geknüpft sind. Bleibt der Wert unter 100 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner, greifen die Öffnungsschritte. Übersteigt der Wert drei Tage hintereinander 100, greift die sogenannte Notbremse. Dabei gelten die strengeren Lockdown-Regelungen, die bereits vor dem 1. März aktuell waren.

  • Erster Öffnungsschritt

Bereits am 1. März vollzog sich der erste Öffnungsschritt, der neben teilweise öffnenden Schulen und Kitas auch Friseurläden berücksichtigte.

  • Zweiter Öffnungsschritt

Ebenfalls haben wir bereits den zweiten Schritt vom 8. März hinter uns. Dieser ermöglicht es Blumenläden, Baumärkten, Buchhändlern und Betrieben von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Kosmetik) wieder zu öffnen. Die letztgenannten Betriebe allerdings nur in Bayern, dem Saarland und Schleswig-Holstein OHNE einen negativen Coronatest bei Kunden.

  • Dritter Öffnungsschritt

Der dritte Schritt zählt ebenfalls ab 8. März, bezieht sich dabei allerdings auf die Sieben-Tage-Inzidenz. Bleibt die Inzidenz unter 50, dürfen unter Berücksichtigung von strengen Hygienevorschriften Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Zoos, botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Liegt der Wert über 50 und unter 100, gibt es für die genannten Geschäfte die Möglichkeit, feste Termine für ihre Kunden zu vergeben (sogenanntes „Click and Meet“). Die Grenze für Personen in einem Laden liegt dann bei 1 Mensch auf 40 Quadratmeter Fläche. Als Extra ist zudem Sport unter freiem Himmel wieder mit bis zu 10 Personen erlaubt.

  • Vierter Öffnungsschritt

Bleibt die bei Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern bis zum 22. März unter 50, kann an der Stelle auch Kultur (Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerte) und Gastronomie im Außenbereich wieder anlaufen. Außerdem können Fitnessstudios und andere Sportstätten im Inneren wieder ihre Pforten öffnen. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 ist für die Nutzung der oben genannten Einrichtungen ein negativer Coronatest nötig.

  • Fünfter Öffnungsschritt

Der letzte beschlossene Öffnungsschritt ist frühestens am 5. April möglich. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin unter 50, sind wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern und Kontaktsport in Innenbereichen möglich. Daneben darf der Einzelhandel auch bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 öffnen und somit die „Click und Meet“-Methode verwerfen.

Für Handwerksbetriebe werden auch in dieser Zeit Abstands- und Hygieneregeln wichtig bleiben – vor allem bei Kunden. Allerdings können bei Inzidenzwerten von unter 50 Betriebe mit weniger Einschränkungen ihren Arbeitsalltag bewältigen. Dennoch gilt es sich auf möglicherweise schnell ansteigende Corona Fallzahlen in bestimmten Regionen einzustellen, was die Situation in wenigen Tagen verändern kann.

Dennoch gilt es sich auf möglicherweise schnell ansteigende Corona Fallzahlen in bestimmten Regionen einzustellen, was die Situation in wenigen Tagen verändern kann.

Gute und schlechte Nachrichten für das Handwerk

Durchaus positiv für Handwerksbetriebe ist die Orientierung am Stufenplan. Nun ist ersichtlicher, was möglich ist und auf was geachtet werden muss. Dazu geben erste Lockerungen Hoffnung auf normalere Betriebsabläufe. Zudem kann mit fortschreitendem Impftempo und mehr Tests das Ansteckungsrisiko vermindert werden.

"Die Beschlüsse bringen für viele unserer von Schließungen betroffenen Betriebe nicht die erhoffte Öffnungsoption schon in nächster Zeit"
Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH)

Für den ZDH und weitere regionale Branchenvertreter gehen die oben beschriebenen Beschlüsse aus dem Corona-Gipfel allerdings nicht weit genug. "Die Beschlüsse bringen für viele unserer von Schließungen betroffenen Betriebe nicht die erhoffte Öffnungsoption schon in nächster Zeit", sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Laut Wollseifer könne ein Sterben von Betrieben nur verhindert werden, wenn das wirtschaftliche Leben schnellstmöglich hochgefahren werde, wo immer das epidemiologisch vertretbar sei. Den Stufenplan zur Öffnung bezeichnete er "als einen Öffnungsfahrplan mit einer angezogenen Handbremse”.

Für Handwerksbetriebe könnten die nächsten Wochen allerdings in Bezug auf die Lockerungsschritte zur Achterbahnfahrt werden. Mehr flächendeckende Test bedeuten auch mehr aufgedeckte Fälle, was zu schnell ansteigenden Inzidenzwerten führen kann. Es gilt also die regionalen Fallzahlen im Auge zu behalten.

Den Stufenplan zur Öffnung bezeichnete er "als einen Öffnungsfahrplan mit einer angezogenen Handbremse”.

Gute Nachrichten gibt es in Bezug auf die Überbrückungshilfen, bei denen die Abschlagszahlung erhöht wurde. Zudem können noch Anträge bis April gestellt werden. Doch das Problem der Angelegenheit sehen viele beim Auszahlungstempo. Daneben kann das Handwerk auf eine Berücksichtigung bei den Härtefallfonds hoffen.

Max Lehmann Redakteur @craftnote

Passionierter Schreiber und Student mit einem Fokus auf Themen zum Handwerk