21. Januar 2021
Geschrieben von: Max Lehmann

Das ändert sich 2021 für Deinen Handwerksbetrieb

Für das Jahr 2021 treten einige Abänderungen bei Gesetzen, Verordnungen und Prämien in Kraft, die auch das Handwerk betreffen. Wir haben sie in einer Übersicht zusammengefasst, damit Du auf dem Laufenden bleibst.

Nach einem turbulenten Jahr im Zeichen der Corona-Pandemie starten wir mit Hoffnung in das Neue. Neu sind ebenfalls zahlreiche Veränderungen bei Gesetzen, Regelungen sowie Prämien. Die meisten davon sind schon letztes Jahr beschlossen worden und zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Schnell geht einiges im Arbeitsalltag unter, was Deinem Handwerksunternehmen betreffen und sogar helfen könnte. Deshalb haben wir grundlegende Änderungen zusammengefasst, damit Du nichts verpasst.

Im Folgenden geht es daher der Reihe nach um …

  • Corona-Hilfen – Kurzarbeitergeld wird verlängert, Überbrückungshilfe III auf dem Weg

  • Steuerlich – Abschaffung des „Soli“, die alte Mehrwertsteuer, steuerfreie Bonuszahlungen bleiben

  • Mitarbeiter – Mindestlohnerhöhung bei Azubis und Angestellten, Unterlassungszwang bei Krankheiten

  • Betrieblich – Kassensystem Sicherheit TSE, sinkende EEG-Umlage, steigende Pendlerpauschale, Google Internetauftritt beachten

  • Insolvenz – Insolvenzgeldumlage steigt, Insolvenzrechtsreform kommt

  • Fuhrpark – CO2-Steuer, Prämien für Elektro- und Nutzfahrzeuge

Neues von den Corona-Hilfen

Das Kurzarbeitergeld wird verlängert

Eine wichtige Hilfe für Handwerksunternehmer und Handwerker in Zeiten von Corona ist die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis maximal 31. Dezember 2021. Das gilt gleichermaßen für Betriebe, die das Kurzarbeitergeld in diesem Jahr einführen oder bereits 2020 eingeführt haben. Somit können im besten Fall die Arbeitsplätze sowie die Arbeitskraft eines Unternehmens erhalten werden.

Das gilt gleichermaßen für Betriebe, die das Kurzarbeitergeld in diesem Jahr einführen oder bereits 2020 eingeführt haben.

Außerdem wird die vollständige Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen vom Bund bis zum 31. Juni 2021 erhalten bleiben. Danach verringert sich die Erstattung bis zum 31. Dezember 2021 auf 50 %. Allerdings unter der Bedingung, die Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 begonnen zu haben. Passend zum Thema wird die Regelung für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende 2021 erhalten bleiben.

Die Überbrückungshilfe III kommt

Zudem kommt eine dritte Auflage der Überbrückungshilfe im Zeitraum vom Januar bis Juni 2021. Dasselbe gilt für die sogenannte Neustarthilfe im Bereich der Soloselbstständigen. Auch wenn es bisher einige Verzögerungen in der Auszahlung der Hilfe gab, ist das eine weitere Chance, sich finanziell über Wasser zu halten. Detaillierte Informationen sind über die Website des Bundesfinanzministeriums zu finden.

Steuerliche Veränderungen

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz läuft aus

Nicht verlängert wird die Mehrwertsteuersenkung im Zuge des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Das bedeutet, dass mit Anfang dieses Jahres die „Umsatz- und Mehrwertsteuer“ wieder auf das vorherige Niveau 19 % und 7 % steigt. Ausgenommen sind bis Ende Juni Restaurants und Dienstleistungen im Bereich Verpflegung. Welcher Steuersatz nun bei der Abrechnung gilt, wird durch den Liefertag bzw. die Abnahme geregelt.

"Soli" wird weitestgehend abgeschafft

Eine weitere Veränderung ergibt sich bei der Lohn- oder Einkommenssteuer. Seit dem 1. Januar 2021 fällt der Solidaritätszuschlag (kurz „Soli“) für gut 90 % der Steuerzahler weg. Wer demnach weniger als 16.956 Euro Lohn- bzw. Einkommenssteuer in der Einzelveranlagung zahlt. In der Zusammenveranlagung ergibt sich die Grenze bei 33.912 Euro. Alle, die darüber liegen, werden stufenweise an den vollen zu zahlenden Satz von 5,5 % angepasst.

Seit dem 1. Januar 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für gut 90 % der Steuerzahler weg.

Allerdings trifft der volle Satz nur auf Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von über 96.820 Euro und Verheiratete mit 193.641 Euro zu. Wenn Du nachrechnen willst, bietet das Bundesfinanzamt einen „Soli-Rechner“ auf ihrer Website an.

Steuerfreie Corona-Bonuszahlungen könnten verlängert werden

Der Bundesrat muss dem Anliegen allerdings noch zustimmen. Anschließend könnten Arbeitgeber weiter Bonuszahlungen von bis zu 1.500 Euro steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausschütten. Genutzt wurde das zum Beispiel für die Anerkennung von besonderen Verdiensten während der Krise. Bisher galt die Frist bis zum Ende des Jahres 2020. Nun soll sie bis Juni 2021 verlängert werden.

Zum Thema Mitarbeiter

Der Azubi-Mindestlohn steigt

Mit der geschaffenen Berufsbildungsgesetz-Novelle aus dem Jahr 2020 wurde ein Mindestlohn für Auszubildende festgelegt. Konkret handelte es sich um mindestens 515 Euro im Monat für das erste Lehrjahr. Dieser steigt nun für Azubis, die ihre Ausbildung 2021 anfangen, auf 550 Euro im Monat. Für die folgenden Lehrjahre entstehen Aufschläge von 18 % im zweiten, 35 % im dritten und 40 % im vierten Lehrjahr.

Auch der Mindestlohn wird 2021 zweimal angehoben

Die erste Anhebung um 15 Cent auf insgesamt 9,50 Euro ist bereits zum 1. Januar in Kraft getreten. Allerdings hat die Bundesregierung eine schrittweise Erhöhung bis zum Jahr 2022 festgelegt. Deshalb gibt es zum 1. Juli eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 9,60 Euro. Weiterführend soll die Lohnuntergrenze Mitte 2022 bei letztendlich 10,45 Euro ankommen.

Deshalb gibt es zum 1. Juli eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 9,60 Euro.

Der Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten entfällt

Wichtig für die Mitarbeiter im Betrieb: bei Berufskrankheiten muss der Angestellte nicht mehr zwanghaft seine Arbeit unterlassen. Das Ganze gilt seit Anfang Januar. Dennoch müssen betroffene Handwerker sich für Präventivmaßnahmen der Genossenschaft bereit erklären.

Veränderungen in Bezug auf den Betrieb

Frist für die TSE-Sicherheitsumrüstung von Kassensystemen läuft in 11 Ländern ab

Diese Veränderung bezieht sich auf alle Betriebe, die elektronische Kassensysteme nutzen. Seit letztem Jahr müssen die Systeme mit einem TSE-Sicherheitsmodul ergänzt werden. Dabei ist die eigentliche Frist in den meisten Bundesländern schon im September 2020 abgelaufen. Im Zuge der Corona-Krise wird diese in den Ländern bis spätestens 31. März verlängert. Dazu gehören allerdings NICHT: Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

EEG-Umlage sinkt

Die EEG-Umlage, die ein Teil des Strompreises ausmacht, wird 2021 von 6,756 Cent pro Kilowattstunde auf 6,5 Cent abgesenkt. Möglich ist das durch einen Zuschuss des beschlossenen Konjunkturpakets der Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wäre die Umlage sonst stark angestiegen. Dadurch soll der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.

Pendlerpauschale steigt

Wichtig ist hier, dass für die ersten 20 Kilometer Richtung Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer anfallen. Erst danach erhöht sich der Betrag auf 35 Cent pro Kilometer. In näherer Zukunft ab 2024 sogar auf 38 Cent. Nur, um die Pauschale 2027 wieder planmäßig auf 30 Cent abzusenken. Ob es dabei bleibt, bleibt abzuwarten.

Wichtig für Deinen Internetauftritt: Google achtet auf "responsive" Websiten

Ab diesem Jahr werden nur noch responsive Internetseiten auf Top-Positionen gelistet.

Wichtig ist zudem eine digitale Veränderung für den digitalen Auftritt des Handwerksbetriebes. Google passt seine Kriterien für das Ranking bei Suchergebnissen an. Ab diesem Jahr werden nur noch responsive Internetseiten auf Top-Positionen gelistet. "Responsive" bedeutet, dass sich die Seite nicht nur auf dem Desktop gut abrufen lässt, sondern sich die Ansicht auf mobilen Endgeräten anpasst und ändert. Wer also noch keine responsive Website hat, sollte das schleunigst nachholen, um von Google und damit von Kunden nicht vergessen zu werden.

Zum Themenschwerpunkt Insolvenz

Die Insolvenzgeldumlage verdoppelt sich

Das Bundesarbeitsministerium beschloss bereits 2020 mit einer Verordnung, dass sich der Umlagesatz für Arbeitgeber von 0,06 Prozent auf 0,12 verdoppelt. Das geschieht gemäß des Beschäftigungssicherungsgesetzes, falls ein Handwerksunternehmen insolvent geht. Angestellte können in dem Fall Insolvenzgeld beantragen. Mit der Erhöhung soll dieses Insolvenzgeld finanziert werden.

Neue Insolvenzrechtsreform

Zuerst muss genannt werden, dass die ausgesetzte Pflicht zum Insolvenzantrag seit diesem Jahr 2021 wieder greift. Allerdings gilt eine neue Insolvenzrechtreform, die Konkurse besser abwenden soll. Möglich wird das durch die Abstimmung mit Gläubigern. Findet sich eine Mehrheit bei diesen, kann ein Unternehmen schon vor der Insolvenz Schritte zur Sanierung auf den Weg bringen. Für kleinere Betriebe greift die „Sanierungsmoderation“ zwischen Schuldner und Gläubigern.

Wie sieht es beim Fuhrpark Deines Handwerksbetriebs aus?

Schadstoffausstoß wird bei der Kfz-Steuer berücksichtigt

Interessant wird es für alle Handwerksunternehmer, die sich neue Firmen- oder Privatfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, welche ab 1.1.2021 zum ersten Mal zugelassen werden, zulegen wollen. Für diese Fahrzeuge gilt eine neue Besteuerung, die in den nächsten Jahren in 6 Stufen steigen soll. Mehr Schadstoffausstoß bedeutet einen höheren Kfz-Steuersatz. Konkret geht es um einen Anstieg von 2 auf 4 Euro je ausgestoßenes Gramm Kohlendioxid pro Kilometer.
Mehr Informationen findest Du auf der Internetseite des Zoll.

Die CO2-Steuer wird beim Sprit angewendet

Im Bezug auf den Schadstoff- und CO2-Ausstoß gibt es eine weitere Veränderung ab 2021. Seit dem 1. Januar gilt eine Zahlung im Verkehr von 25 Euro pro 1000 kg ausgestoßenem CO2. Der Endverbraucher wird das laut ADAC an höheren Spritpreisen bemerken. Für Benzin circa 7 Cent und für Diesel rund 8 Cent mehr pro Liter Kraftstoff. Damit ist es noch nicht getan. Die CO2-Bepreisung soll jährlich bis 55 Euro im Jahr 2025 erhöht werden. Insgesamt soll das umweltfreundliche Alternativen attraktiver machen.

Prämien für Lkw und Pkw

In Bezug auf den Kauf von Nutzfahrzeugen hat die Bundesregierung bereits letztes Jahr Prämien und Zuschüsse beschlossen. Die Zuschüsse beziehen sich auf beispielsweise auf Lkw mit alternativen Antrieben (Elektro, Wasserstoff) sowie auf die konventionellen Diesel und Benziner. Allerdings nur, wenn diese Neuanschaffungen die gegebene Abgasstufe „Euro 6“ erfüllen und einen „Abbiege-Assistenten“ vorweisen. Wird dabei ein älteres Modell der Abgasstufen 3,4 oder 5 zum Verschrotten gegeben, können Prämien von bis zu 15.000 Euro gezahlt werden.

Insgesamt soll sich der Trend Richtung alternative Antriebstechniken entwickeln. Das zeigt sich daneben an der verlängerten Prämie für E-Autos. Bis 2025 erhalten Käufer bis zu 9.000 Euro an Zuschüssen für beispielsweise Elektrofahrzeuge.

Bei weiteren Änderungen, die für Dich und Deinen Handwerbstrieb interessant sein könnten, halten wir Dich auf dem Laufenden.
Max Lehmann Redakteur @craftnote

Passionierter Schreiber und Student mit einem Fokus auf Themen zum Handwerk