15. Januar 2021
Geschrieben von: Max Lehmann

Die Vorteile für das Handwerk aus dem neuen „Gebäude-energiegesetz“

Das seit dem 1. November 2020 in Kraft getretene Gesetz soll die Anforderungen an Neubauten oder Bestandsgebäuden regeln und vereinfachen. Damit kommen Veränderungen auf Handwerksunternehmen zu, die aber auch zu mehr Aufträgen führen können.

Wie das konkret aussieht, erfährst Du im Folgenden.

Ein beschwerlicher Weg geht für das „Gebäudeenergiegesetz“ (kurz GEG) zu Ende. Schon 2018 sollte es im Bundestag auf den Weg gebracht werden, doch erst am 1. November 2020 kam es zum Abschluss. Nun fasst es das Erneuerbare‐Energien‐Wärmegesetz (EEWärmeG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammen. Mit welchem Zweck? Unter der Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit den möglichst sparsamen Einsatz von Energien, insbesondere erneuerbaren Energien, in Gebäuden zu regeln. Zudem soll damit die EU-Richtlinie zu den vereinbarten Klimaschutzzielen umgesetzt werden.
Im folgenden Artikel erfährst Du:

  • Was sich in puncto Energieausweis und Beratungspflicht für Handwerksunternehmen ändert?

  • Welche Chancen für Deinen Betrieb durch die Entwicklung um das GEG entstehen?

  • Wie nebenbei Nachhaltigkeit als Erfolgsmotor dient?

  • Und was in Zukunft für Regelungen hinzukommen könnten?

Handwerkern ist es künftig erlaubt Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen

Der seit 2009 zur Pflicht gewordene Energieausweis soll es Laien ermöglichen, die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einen Blick zu erfassen. Dieser kann auch von Handwerkern mit der Zusatzqualifikation des „Energieberaters“ erstellt werden – bisher allerdings nur bei Wohnhäusern. Mit dem neuen Gesetz wird diese Kompetenz auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet. Das stärkt die Rolle des Handwerks bei Bau- und Sanierungsarbeiten. Gerade Handwerker vereinen in ihrer mehrjährigen Ausbildung Theorie mit Praxis, was bei der Beratung unabdingbar ist. Das Stichwort Beratung führt zum nächsten wichtigen Punkt.

Gestärkte Beratungsposition mit Hinweis auf Beratungspflicht

Im Gebäudeenergiegesetz ist nämlich vorgesehen, dass Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern beraten lassen müssen: In Fällen von Berechnungen zur Energieeffizienz eines Gebäudes oder Planungen von energetischen Sanierungen. Handwerksunternehmen sollen Kunden, die derartige Aufträge geben, mit Abgabe ihres Angebots auf diese Beratungspflicht aufmerksam machen. Einzige Bedingung dabei, die Beratung gilt als Einzelleistung und ist kostenlos. Alles andere, wie genau beispielsweise diese Beratungspflicht ausfallen muss, ist bisher noch nicht festgelegt. Momentan arbeiten mehrere Branchenverbände an adäquaten vorgefertigten Umsetzungen für Betriebe.

Begünstigte Investitionen vergrößern die Chancen auf mehr Aufträge

Ein bedeutender Vorteil für Handwerksbetriebe kann durch die steigende Investitions-bereitschaft für energetische Techniken und Sanierungen entstehen. Denn die Anforderungen an die technische Umsetzung bleiben weitestgehend gleich und werden nicht umfassend verschärft. Daneben gibt es attraktive Fördermittel zu modernen Heizungen sowie Wärme- und Kältedämmungen wie zum Beispiel von der „KfW“. Oder die Möglichkeiten, gesparte Energie mit dem Primärenergieverbrauch zu verrechnen.

Das alles kann Dachdecker, SHK, Elektro und Bauunternehmen zu mehr Aufträgen verhelfen. Unterstrichen wird das durch die steigende Nachfrage nach „Mieterstrom“ wie einige Energieversorger feststellen. Denn nach dem neuen GEG können energieeffiziente Gebäude die Energiebilanzen von ganzen Gebäudekomplexen verbessern.

Ein nachhaltiges Zeichen als Vorteil für Deinen Betrieb

Weitergedacht ist die Umsetzung von energieeffizienter Wärme- und Kälteregelung ein nachhaltiges Zeichen in einer Gesellschaft, für die das Thema bei der „Kaufentscheidung“ zunehmend wichtiger wird. In vielen Bereichen der Branche kann mit Nachhaltigkeit im Handwerk gezielt geworben werden, um den Betrieb auch auf zukünftige Anforderungen auf dem Markt einzustellen. Das Handwerk ist schließlich ein wichtiger Teil in der Umsetzung von Nachhaltigkeit. Und das hat nicht nur mit Umweltbewusstsein zu tun, wie wir Dir im in einem weiterführenden Artikel zeigen.

Diese Erweiterungen des GEG kommen in Zukunft auf Dich zu

Bei den aktuellen Umsetzungen des GEG soll es in Zukunft allerdings nicht bleiben. Geht es nach dem Zentralverband des deutschen Handwerks (kurz ZDH), muss das Gesetz weiter vereinfacht werden, um noch übersichtlicher für Handwerksbetriebe zu werden.

  • Daneben soll bis 2026 eine Einschränkung von geplanten neuen oder sanierungsbedürftigen Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen (z. B. Heizöl, Kohle) erwirkt werden.

Neu hinzu kommt außerdem eine befristete Innovationsklausel. Diese wird in Einzelfällen in zwei Hinsichten wichtig:

  • Zum Ersten wird es bis 2023 möglich sein, durch eine behördliche Befreiung die Anforderungen des GEG über ein auf die Begrenzung von Treibhausgasemissionen ausgerichtetes System und den zulässigen Jahres-Endenergiebedarf nachzuweisen. Aber nur, wenn eine Gleichwertigkeit der Anforderungen für die zuständige Behörde ersichtlich ist.

  • Zum Zweiten werden bis 2025 bei Änderungen von bestehenden Gebäuden die Einhaltung der GEG-Anforderungen über eine gemeinsame Bilanz im Gebäudekomplex sichergestellt – demnach eine Mehrheit an Gebäuden in unmittelbarer Nähe.

Wir halten Dich über Neuerungen zu diesem Thema auf dem Laufenden.

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Max Lehmann Redakteur @craftnote

Passionierter Schreiber und Student mit einem Fokus auf Themen zum Handwerk