02. September 2021
Geschrieben von: ea
Gründungsfinanzierung für Start-ups im Handwerk

Gründungsfinanzierung für Start-ups im Handwerk

Für ein eigenes Unternehmen benötigen Gründer:innen nicht nur eine zündende Geschäftsidee, sondern auch Kapital. Wenn dieses nicht ausreicht, gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten und zinsgünstigen Darlehen von verschiedenen Kapitalgebern.

Die Gründungsphase eines neuen Unternehmens benötigt viel Kapital: Neben den notwendigen Investitionen müssen Gründer:innen auch den eigenen Lebensunterhalt sicherstellen. Wenn der Kapitalbedarf über den Businessplan berechnet wurde, folgt die Suche nach den passenden Geldgeber:innen. Dazu stehen Existenzgründer:innen mehr als 2.000 Fördermittel aus Deutschland und der Europäischen Union (EU) zur Verfügung. Einige Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und Kredite werden zu günstigen Konditionen angeboten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gründungsfinanzierungen für Start-ups im Handwerk.

In diesem Blogartikel erhälst Du Informationen zu folgenden Themen:
  • Überblick über mögliches Gründungskapital

  • Eigenkapital – nicht nur die eigenen Ersparnisse zählen

  • Fördermittel und Zuschüsse – die Auswahl ist groß

  • Beteiligungskapital – vom Wissen der Kapitalgeber profitieren

  • Bankkredite – nicht für jeden Gründer geeignet

  • Alternative Finanzierungsformen – Leasing und Factoring

Überblick über mögliches Gründungskapital

Gründer:innen aus der Handwerksbranche benötigen in der Regel eine höhere Summe zur Existenzgründung. Die Einrichtung einer Werkstatt oder der Kauf von Spezialwerkzeug ist teuer und muss genau geplant werden.

Diese finanziellen Mittel können zur Gründung eines Handwerksbetriebs eingesetzt werden:
  • Eigenkapital

  • Fördermittel

  • Beteiligungskapital

  • Bankkredite

  • Alternative Finanzierungsformen

Schon die Gründungsberatung wird finanziert

Vor der Gründung können sich Start-ups über die zukünftige Selbstständigkeit beraten lassen. Die Kosten für die Beratung übernehmen in vielen Fällen die einzelnen Bundesländer. Berater:innen können bei der Erstellung des Businessplans helfen und Tipps zur Finanzierung und zum Aufbau des eigenen Unternehmens geben.

Eigenkapital – nicht nur die eigenen Ersparnisse zählen

Wer plant, sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig zu machen, sollte in den Jahren vor der Gründung möglichst viel Eigenkapital ansparen. Das eigene Geld gibt Sicherheit und Gründer:innen sind unabhängig von Banken und anderen Geldgeber:innen. Außerdem steigert das Guthaben auf dem Konto die Bonität des neuen Unternehmens. Das sorgt für ein höheres Rating bei den Kreditgebern und damit für bessere Konditionen.

Neben eigenen Ersparnissen können auch Verwandte und Freunde Eigenkapital zur Existenzgründung dazugeben. Wenn du vor der Selbstständigkeit in einem Handwerksbetrieb angestellt warst, kannst Du Deine:n Chef:in oder andere Mitarbeiter:innen fragen, ob sie sich an Deinem neuen Unternehmen finanziell beteiligen möchten. Eine weitere Möglichkeit, private Investoren zu finden, sind Online-Plattformen zum Crowdfunding oder Crowdlending. Dort geben fremde Privatpersonen Geld zu Deinem neuen Betrieb dazu, wenn Du sie von Deiner Geschäftsidee überzeugst.

Fördermittel und Zuschüsse – die Auswahl ist groß

Sowohl der Bund als auch das Bundesland am Wohnort oder am Geschäftssitz des Gründers bieten verschiedene Förderprogramme an.

Die Zuschüsse und Fördermittel unterteilen sich vor allem in diese beiden Kategorien:
  • Beratungsförderung

  • Investitionsförderung

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie findest Du eine Übersicht der Förderprogramme für Existenzgründer:innen von Bund, Ländern und der EU. Durch verschiedene Suchfunktionen nach Thema, Postleitzahl oder Bereich kannst Du gezielt nach einem Zuschuss, einem zinsgünstigen Darlehen oder einer staatlichen Bürgschaft suchen.

Hier einige Beispiele für Förderprogramme und Zuschüsse für Gründer:innen im Handwerksbereich:
  • Für arbeitslose Handwerker, die Arbeitslosengeld I erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit einen monatlichen Gründungszuschuss. Dadurch erhält der Existenzgründer für maximal 15 Monate einen festen Betrag zur Absicherung seines Lebensunterhalts.

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat verschiedene Kredite mit günstigen Konditionen für Gründer im Angebot.

Beteiligungskapital – vom Wissen der Kapitalgeber:innen profitieren

Sowohl staatliche Kapitalgeber:innen als auch vermögende Unternehmer:innen und Privatpersonen stellen Eigenkapital zur Gründung eines Handwerksbetriebes zur Verfügung. Bei den Geldern der Förderbanken in den einzelnen Bundesländern handelt es sich in der Regel um stille Beteiligungen. Die Geldgeber:innen prüfen die Qualifikation der Gründer:innen und halten sich anschließend aus der Geschäftsführung heraus.

Wenn eine Privatperson als sogenannter “Business Angel” in einen neu gegründeten Betrieb investiert, erhalten Gründer:innen neben Geld auch Tipps und Ratschläge von Investor:innen. Häufig profitieren Existenzgründer:innen außerdem von dem Netzwerk und den geschäftlichen Verbindungen der Investor:innen.
Bankkredite – nicht für jede:n Gründer:in geeignet

Jedes Unternehmen benötigt ein Geschäftskonto bei einer Bank. Häufig ist die Hausbank die erste Anlaufstelle für einen Kredit.

Bei Geschäftskunden unterscheiden die Banken und Sparkassen diese Kreditarten:
  • Kontokorrentkredit

  • Ratenkredit oder Investitionskredit

Der Kontokorrentkredit ist die Überziehungsmöglichkeit auf dem Geschäftskonto. Diese Kreditart eignet sich nur für einen kurzfristigen Kapitalbedarf. Für die Überziehung muss der Geschäftskunde jeden Monat Zinsen zahlen. Wenn die Überziehung länger andauert, gerät das Konto immer weiter ins Soll und die Liquidität des Unternehmens nimmt ab.

Der klassische Ratenkredit oder Investitionskredit wird in festen monatlichen Raten abbezahlt, in denen die Zinsen bereits enthalten sind. Allerdings müssen die Kreditinstitute bei der Kreditvergabe die strengen Auflagen zu den Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel III) erfüllen. Daher verlangen die Banken hohe Sicherheiten oder Bürgschaften, die neu gegründete Unternehmen häufig nicht erbringen können. In diesen Fällen springt der Bund teilweise mit einer Bürgschaft ein.

Alternative Finanzierungsformen – Leasing und Factoring

Leasing ist ein Mietkauf, bei dem ein Unternehmen Maschinen, Fahrzeuge oder andere Investitionsgüter gegen eine Gebühr nutzen kann. Die Leasingrate wird monatlich oder vierteljährlich gezahlt. Nach Ablauf der Leasingdauer kann der Leasingnehmer die Gegenstände zu einem vorher vereinbarten Preis kaufen oder sie zurückgeben.

Wenn der gegründete Handwerksbetrieb schon die ersten Verkaufsverträge abgeschlossen hat, können Rechnungen mit Zahlungsziel durch einen Factoringanbieter vorfinanziert werden. Die Kunden müssen die Rechnung erst nach 30 bis 90 Tagen bezahlen, während das Unternehmen den größten Teil der Rechnungssumme sofort erhält. Für die Vorfinanzierung berechnet der Factor Zinsen und Gebühren, die geringer ausfallen können als bei einem Bankkredit.

Fazit

Du findest die beste Fördermöglichkeit, indem Du Dich vor der Gründung ausführlich informierst und Dir Tipps von erfahrenen Berater:innen holst. Bei mehr als 2.000 Fördermitteln ist die Auswahl groß und du musst die Existenzgründung nicht alleine finanzieren!